Allgemein werden Operationen in der Neurochirurgie in zwei Gruppen eingeteilt.
1. Akute Operationen, werden unverzüglich durchgeführt, um Leben zu retten
und/oder schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden. In solchen Fällen
wird die s.g. absolute Operationsindikation gestellt. In diese Gruppe
fallen einige Operationen wie z.B. schwere Schädelhirnverletzungen, Wirbelsäulenverletzungen
und Wirbelsäulentumore mit Querschnittlähmung usw.
2. Selektive Operationen werden meistens nach Durchführung mehrerer Untersuchungen
geplant. Die Untersuchungen können sehr oft ambulant erfolgen. Diese Operation
stellt öfters eine Alternative zu anderen konservativen Therapiemöglichkeiten
dar.
Eine s.g. relative Operationsindikation wird gestellt. Die meisten
degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen können dieser Gruppe zugeordnet
werden.
Bei Hirntumoren ist sehr oft eine Alternative mit Radiochirurgie gegeben.
Ein Therapiekonzept muß gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet werden.
Die Vorbereitung dieser Therapiekonzepte ist Aufgabe des niedergelassenen
Neurochirurgen. Ein exakt vorbereitetes Therapiekonzept unter Einbeziehung
des Patienten (und falls gewünscht wird, seiner Familienangehörigen) verkürzt
eventuell den notwendigen Krankenhausaufenthalt und erhöht die Effektivität
der Behandlung.